Angeln am Comer See
Erleben Sie im Urlaub Natur pur: Klares Wasser und kalte Gebirgswasserzuflüsse bieten am Comer See ideale Lebensbedingungen für Fische, sowohl für Seeforellen, Regenbogenforellen und verschiedene Renkenarten, als auch für Aale und Hechte.
Die besten Köder für Forellen sind kleine dunkle Rappalla und Maden, für Aale machen sich Würmer und Holzmaden sehr gut. Für die Renkenarten eignen sich kleine Maden, vor allem Hegenen. Hechte und Seeforellen werden hauptsächlich beim Schleppen oder „Zupfen“ mit dem Boot gefangen.
Die Fangzeiten sind morgens (glatte Seeoberfläche bis ca. 11 Uhr) und zwischen 17.00 und 22.00 Uhr.
Angellizenz für den Comer See
Wer in der Lombardei angeln möchte, benötigt die Fischereilizenz für Binnengewässer „Licenza di Pesca nelle Acque interne“. Damit dürfen Sie ein Jahr in staatlichen Gewässern ohne weitere Erlaubnis angeln und fischen.
Je nachdem, wo Sie angeln möchten, gibt es unterschiedliche Verfahren und Genehmigungen. Die beiden unterschiedlichen Verfahren unterteilen sich nach: Uferangeln und Bootsangeln, Bachangeln, Lake Darengo, Bauchbootangeln und Karpfenangeln.
Angeln am Comer See: Angellizenz zum Uferangeln
Um vom Ufer aus zu angeln benötigen Sie einen Angelschein + kostenlose Angelkarte abzuholen in einem Angel-/Jagdgeschäft + FIPSAS-Mitgliedskarte (12 Monate)
Der Angelschein ist die Quittung für die Zahlung von 23,00 € an die Regione Lombardia. Der Lizenz muss ein Ausweisdokument beigefügt werden. Der Angelschein muss im Postamt durch Vorlage der Unterlagen, die Sie im Angel-/Jagdgeschäft erhalten haben gezahlt werden.
Die Quittung ist 12 Monate ab dem Datum der Zahlung gültig. Minderjährige, Personen über 65 Jahre und Behinderte dürfen ohne Angelschein angeln, sofern nur eine Angelrute verwendet wird.
Angeln am Comer See: Angellizenz zum Bootsangeln, Bachangeln, Lake Darengo, Bauchbootangeln und Karpfenangeln
Zum Angeln von einem Boot, in Bächen usw. benötigen Sie einen Angelschein + kostenlose Angelkarte + FIPSAS-Mitgliedskarte + jährliche Verwaltungsgebühr (Verfahren wie oben beschrieben)
Die jährliche Gebühr beträgt 30,00 € für das Angeln vom Boot und/oder in Bächen (einschließlich Darengo-See). Ausnahmen bilden Minderjährige unter 18 Jahren und Behinderte, die vom Beitrag befreit sind. Der Angelschein muss im Postamt durch Vorlage der Unterlagen, die Sie im Angel-/Jagdgeschäft erhalten haben gezahlt werden.
Die Gültigkeit der Zahlung entspricht dem Kalenderjahr (vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023).
Adressen für Angelgeschäfte am Comer See
Die Gültigkeit der Zahlung entspricht dem Kalenderjahr (vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023).
– Jagdgeschäft Colico: Amerika Moiola, Via Baronia 3/C
– Jagd- und Angelgeschäft Gera Lario: Caccia e Pesca, SS340dir 14
– Bargellini Noberto-Shop in Gravedona ed Uniti: Piazza Trieste, 4, 22015 Gravedona
Fischweiher und Angelshop am Comer See
In Colico – Fuentes gibt es einen gut organisierten und gut besetzten Fischweiher „Pesca Sportiva“ zwischen dem großen Supermarkt „Iperal-Fuentes“ und dem Gewerbezentrum am nördlichen Ortsausgang.
Angelzubehör gibt es im Angel- und Jagdshop in Colico gegenüber vom Bahnhof: Via Baronia 3/c – Tel. 0341 – 940463
Wichtige Informationen zum Angeln am Comer See
– Im Comer See dürfen maximal 3 Ruten gleichzeitig pro Angler verwendet werden, mit einem Limit von jeweils 5 Ködern, also insgesamt 15 Ködern.
– Das Nachtangeln ist nur vom Ufer aus erlaubt (Verbot in den Wildbächen und im Darengo-See). Das Nachtangeln mit Kunstködern und/oder lebenden oder toten Fischen ist vom 1. April bis 31. Mai verboten.
– Der Mezzola-See unterliegt den Bestimmungen des Comer SeesFISCHVERBOT
– Im Gemeindegebiet von Colico innerhalb der zentralen Mole und des kleinen Hafens von Piona
– Im Gemeindegebiet von Dervio innerhalb der Anlegestelle S. Cecilia und der Anlegestelle des alten Hafens
– Vom 1. Dezember bis zum 30. April in allen Molen und Häfen in den Gemeinden der Provinz Como Schutzzone für den Fischfang. Das Angeln ist nur vom Ufer aus erlaubt, mit nur 1 Angelrute und maximal 3 Haken.
– Gemeinden Colico und Gera Lario: an der Mündung des Flusses Adda auf einer Gesamtbreite von etwa 400 Metern und einer Entfernung von 100 Metern außerhalb der Küstenlinie.
– Gemeinde Colico: auf einer Länge von ca. 840 m, vom rechten Ufer des Wildbachs Inganna bis zu einem halbkreisförmigen Balkon etwa 100 m nördlich der Mündung des Baches Perlino, auf einer Länge von 100 m außerhalb der Küstenlinie
– Gemeinde Domaso: von 100 m südlich der Mündung des Baches Livo bis 100 m nördlich von der Mündung desselben Baches auf einer Breite von 100 m ab dem Ufer
– Gemeinde Gravedona ed Uniti: von 100 m südlich der Mündung des Baches Liro bis 100 m nördlich der Mündung desselben Meter nördlich der Mündung desselben Baches auf einer Breite von 100 Metern ab dem Ufer
– Gemeinde Dongo: von der Grenze mit der Gemeinde Musso bis zur Kirche S. Stefano, auf einer Breite von 100 Metern ab dem Ufer BESONDERE BESCHRÄNKUNGEN
– Gemeinde Dervio: von der Mündung des Hafens von Dervio in südlicher Richtung bis einschließlich der Werft Navigazione in einer Breite von 100 m außerhalb des Ufers Erlaubt ist das Angeln: vom Ufer aus mit einer einzigen Rute, mit maximal fünf natürlichen oder künstlichen Ködern, ohne Köder. Das Angeln vom Boot aus darf nur in einer Entfernung von mindestens 100 Metern vom Ufer aus erfolgen. Vorläufige Zone, gültig vom 1. März bis 10. August
Alle Angaben nach bestem Wissen und ohne Gewähr.
Stand: August 2023